Die Herausforderung

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Herzlich Willkommen!
Reines Wasser, saubere Luft und ausreichend Energie werden für die Menschen auch in der Zukunft die wichtigsten Grundlagen für das Leben sein. Dabei müssen wir Menschen sehr sorgfältig mit diesen Grundlagen umgehen, damit auch unsere nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Erde haben. Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen uns tagtäglich, dass wir in der Vergangenheit diese Sorgfalt haben vermissen lassen. „Möglichst billig“ ist dabei die Devise gewesen, egal zu welchen Lasten. Die Erde wird durch den Klimawandel nicht untergehen, aber vielleicht die Menschheit in der heutigen Form.
Die Energiewende wurde von der „großen Politik“ eingeläutet, kann aber je nach politischer Windrichtung schnell wieder in eine andere Richtung gehen. Wir können darüber diskutieren, ob die Art und Weise der Umsetzung und deren Intensität richtig und gut war bzw. ist, aber nicht darüber, dass dies notwendig ist. Wir sind es aber uns und unseren nachfolgenden Generationen schuldig, etwas zu tun. Daher haben sich die politischen Verantwortlichen der Gemeinde Altendorf entschieden saubere Energie aus Windkraftanlagen zu produzieren, um unserer Verantwortung gerecht zu werden.
Im Ortsteil Seußling laufen daher derzeit die Planungen von drei Windrädern der 7-MW-Klasse. Ausreichend Strom, um unsere Gemeinde mehrfach mit Strom zu versorgen, ohne täglich Abfall und Abgase zu produzieren, die unsere Umwelt belasten. Sauberer, sicherer und bezahlbarer Strom für unsere Bürgerinnen und Bürger!
Die Grundstückseigentümer der benötigten Flächen haben uns von Anfang an großartig unterstützt, so dass ein solches Projekt überhaupt möglich ist. Die Resonanz in der Bevölkerung ist ausgesprochen gut und aufgeschlossen für Energie aus Windkraft. Wir wissen alle um unsere Verantwortung.
Wir werden diesen Windpark als Bürgerbeteiligungsmodell umsetzen, damit gerade die Menschen an der Wertschöpfung teilhaben können, die vor Ort leben. Gewinne sollen dort bleiben, wo sie erwirtschaftet werden, also vor Ort bei unseren Bürgerinnen und Bürgern!
Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir daher alle Fragen rund um das Thema Windenergie versuchen zu beantworten. Schauen Sie rein und überzeugen Sie sich.
Wie wollen unsere Zukunft schon heute gemeinsam gestalten!

Herzlichst Ihr
Karl-Heinz Wagner
Bürgermeister

Herzlich Willkommen!
Reines Wasser, saubere Luft und ausreichend Energie werden für die Menschen auch in der Zukunft die wichtigsten Grundlagen für das Leben sein. Dabei müssen wir Menschen sehr sorgfältig mit diesen Grundlagen umgehen, damit auch unsere nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Erde haben. Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen uns tagtäglich, dass wir in der Vergangenheit diese Sorgfalt haben vermissen lassen. „Möglichst billig“ ist dabei die Devise gewesen, egal zu welchen Lasten. Die Erde wir durch den Klimawandel nicht untergehen, aber vielleicht die Menschheit in der heutigen Form.
Die Energiewende wurde von der „großen Politik“ eingeläutet, kann aber je nach politischer Windrichtung schnell wieder in eine andere Richtung gehen. Wir können darüber diskutieren, ob die Art und Weise der Umsetzung und deren Intensität richtig und gut war bzw. ist, aber nicht darüber, dass dies notwendig ist. Wir sind es aber uns und unseren nachfolgenden Generationen schuldig, etwas zu tun. Daher haben sich die politischen Verantwortlichen der Gemeinde Altendorf entschieden saubere Energie aus Windkraftanlagen zu produzieren, um unserer Verantwortung gerecht zu werden.
Im Ortsteil Seußling laufen daher derzeit die Planungen von drei Windrädern der 7-MW-Klasse. Ausreichend Strom, um unsere Gemeinde mehrfach mit Strom zu versorgen, ohne täglich Abfall und Abgase zu produzieren, die unsere Umwelt belasten. Sauberer, sicherer und bezahlbarer Strom für unsere Bürgerinnen und Bürger!
Die Grundstückseigentümer der benötigten Flächen haben uns von Anfang an großartig unterstützt, so dass ein solches Projekt überhaupt möglich ist. Die Resonanz in der Bevölkerung ist ausgesprochen gut und aufgeschlossen für Energie aus Windkraft. Wir wissen alle um unsere Verantwortung.
Wir werden diesen Windpark als Bürgerbeteiligungsmodell umsetzen, damit gerade die Menschen an der Wertschöpfung teilhaben können, die vor Ort leben. Gewinne sollen dort bleiben, wo sie erwirtschaftet werden, also vor Ort bei unseren Bürgerinnen und Bürgern!
Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir daher alle Fragen rund um das Thema Windenergie versuchen zu beantworten. Schauen Sie rein und überzeugen Sie sich.
Wie wollen unsere Zukunft schon heute gemeinsam gestalten!

Herzlichst Ihr
Karl-Heinz Wagner
Bürgermeister

Die Beteiligten

Das Vorhaben wurde durch die Gemeinde Altendorf initiiert und soll auch durch die Gemeinde federführend umgesetzt werden. Hierfür wurde die Altendorf Bürgerenergiegesellschaft mbH ins Leben gerufen, die eine 100 prozentige Tochter der Gemeinde Altendorf ist. Unterstützt wird die Verwaltung durch die Allianz Regnitz-Aisch (Niklas Rhein). Für die Genehmigungsplanung ist federführend das Büro Plan BC aus Bayreuth (Mariella Schubert) verantwortlich. Für die Umsetzung des Projektes wurde die Dornauer Windkraft UG (Marcus Dornauer) beauftragt. Der spätere Betrieb der Anlagen soll über ein Bürgerbeteiligungsmodell erfolgen. So stellen wir sicher, dass der finanzielle Mehrwert der Anlagen vor Ort bleibt!

Das Gebiet

Das Windvorranggebiet befindet sich westlich des Ortsteils Seußling direkt an den Gemeindegrenzen zu Hirschaid und Hallerndorf und umfasst ca. 47 ha. Die im Gebiet vorherrschenden Windgeschwindigkeiten in 160 m Höhe betragen zwischen 6,0-6,2 m/s und stellen eine wirtschaftlich solide Grundlage dar. Zwei der insgesamt drei Anlagen sind auf Freiflächen geplant, eine Anlage im Wald. Die Abstände zur nächsten Wohnbebauung betragen von jeder Anlage mindestens 800 m.

Der Bayernatlas bietet die Möglichkeit, geplante Windenergieanlagen in einem 3D-Modell darzustellen, um deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild abzuschätzen zu können. Die drei Anlagen der Gemeinde Altendorf sowie die zwei Anlagen des Marktes Hirschaid könnten in etwa so aussehen. Der Markt Hirschaid hat zwischenzeitlich die Planungen für die zwei eigenen Anlagen gestoppt. Inwieweit in dem Windvorranggebiet auf Seite des Marktes Hirschaid trotzdem Anlagen entstehen, ist aktuell offen.

Was bisher geschah ...

Dezember 2025
Bürgerentscheid
Bürgerentscheid

Am Sonntag, den 14. Dezember findet in Altendorf ein Bürgerentscheid zur Beteiligung der Gemeinde Altendorf an den Planungen eines Windparks im geplanten Windvorranggebiet Seußling-West statt.

November 2025
Exkursion
Besichtigung Bürgerwindpark Bretzenstein

Am Samstag, den 29. November nahmen ca. 20 Personen aus der Gemeinde Altendorf an einer Besichtigung des Bürgerwindparks Bretzenstein teil. Einen kurzen Bericht dazu finden Sie hier

November 2025
Veröffentlichung Gutachten
Veröffentlichung Gutachten

Wie in der Bürgerversammlung angekündigt veröffentlicht die Gemeinde Altendorf an dieser Stelle das Schall- und Schattengutachten mit dem dringenden Hinweis, dass die beiden Gutachten durch den Ausstieg des Marktes Hirschaid aus den Planungen unrichtig und obsolet geworden sind.

November 2025
Bürgerinformationsveranstaltung
Bürgerinformationsveranstaltung

Am 17. November findet um 19 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Windpark in der Feuerwehrhalle in Altendorf statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzliche eingeladen!

August 2025
Statement des Bürgermeisters
Statement des Bürgermeisters

Unter dem folgenden Link können sie ein aktuelles Statement von Bürgermeister Wagner zum geplanten Windpark lesen.

Juli 2025
Petition
Petition

Anfang Juni wurde eine Petition einer Bürgerinitiative aus Altendorf/Hirschaid an die beiden Bürgermeister überreicht. Die Inhalte dieser Petition wurden in der Gemeinderatssitzung am 29. Juli diskutiert und eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde dazu einstimmig verabschiedet.

Präsentation des TOP
Stellungnahme der Gemeinde

Juni 2025
BImSchG-Antrag
BImSchG-Antrag

Ende Juni 2025 hat der Projektträger einen Antrag auf Genehmigung von drei Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz beim zuständigen Landratsamt Bamberg gestellt. In dem Verfahren werden wichtige Belange wie der Schall- oder Naturschutz geprüft. Der Antragsteller muss dabei durch sachverständige Gutachter nachweisen, dass die Anlagen alle immissionsschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Die dafür notwendigen Betriebseinstellungen (z.B. Abschaltautomatiken für Schatten und Schall) der Anlagen sind Bestandteil der Genehmigung und werden im laufenden Betrieb dokumentiert und kontrolliert.

Frühjahr 2025
Windmessung und Gutachten
Windmessung und Gutachten

Im Frühjahr 2025 wurde eine einjährige Windmessung am geplanten Windparkstandort gestartet. Die gewonnen Daten sind essentiell dafür, die Wirtschaftlichkeit des Projektes abschätzen zu können und damit auch die Bankenfinanzierung zu sichern. 

Außerdem wurden die für die Genehmigung benötigten Fachgutachten (Schall, Schatten, Eiswurf, Standsicherheit) beauftragt.

Januar 2025
Bürgerversammlungen
Bürgerversammlungen

Auf den Bürgerversammlungen in Seußling und Altendorf (21./23. Januar) informiert der Bürgermeister die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Projektentwicklung.

Sommer 2024
Regionaler Planungsverband
Regionaler Planungsverband

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West nimmt die Potenzialfläche 4288 in das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans auf und führt eine sog. strategische Umweltprüfung durch. Im Anschluss werden die relevanten Träger öffentlicher Belange beteiligt und die Stellungnahmen ausgewertet. Am Ende dieses Prozesses erfolgt voraussichtlich im Sommer 2025 die rechtskräftige Ausweisung der Fläche als Windvorranggebiet.

Juni 2024
Gründung Projektgesellschaft
Gründung Projektgesellschaft

Die Gemeinde Altendorf gründet zum Zweck der Projektentwicklung die Altendorf Bürgerenergiegesellschaft mbH. Alleinige Gesellschafterin ist die Gemeinde Altendorf.

Frühjahr 2024
Beginn Fachplanung
Beginn Fachplanung

Nachdem mit einer großen Anzahl an Grundstückseigentümern im Plangebiet eine vertragliche Übereinkunft getroffen werden konnte, beginnt nun die Fachplanung. Das Gebiet wird in der Vegetationsperiode 2024 naturschutzfachlich untersucht. So können die Beeinträchtigung schützenswerter Arten vermieden und geeignete Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden. Parallel werden die optimalen Anlagenstandorte und -typen festgelegt und weitere Gutachten (Schall, Schatten, etc.) beauftragt.

Januar 2024
Bürgerversammlungen
Bürgerversammlungen

In den Bürgerversammlungen in und Seußling und Altendorf (17./18. Januar) stellt der Bürgermeister der Bevölkerung erstmals das Projekt vor.

Herbst 2023
Flächensicherung
Flächensicherung

Im Herbst 2023 suchte die Gemeinde Altendorf das Gespräch mit den Flächeneigentümern im Plangebiet. Wie in den Nachbargemeinden auch kommt in Altendorf ein sog. Flächenpool-Modell zum Einsatz, dass nicht nur die Eigentümer von tatsächlichen Anlagenstandorten belohnt, sondern die jährliche Pacht auf eine größere Fläche verteilt. Dies hat zudem den Vorteil, dass man in der fortschreitenden Planung deutlich flexibler ist und die Anlagenstandorte optimal setzen kann.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Planungsrechtliche Aspekte

Die 10H-Regelung wurde im November 2014 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen und ist einzigartig im Bundesgebiet. Sie besagt, dass die im Baugesetzbuch bisher vorgesehene Privilegierung von Windrädern im Außenbereich künftig nur noch gilt, wenn einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu geschützten Wohngebäuden eingehalten wird (Art. 82 Abs. 1 Bayerische Bauordnung –BayBO).
Keine Anwendung findet die 10H-Regelung mehr in sog. Windvorranggebieten, die durch die regionalen Planungsverbände ausgewiesen werden oder in Sondergebieten, die durch die kommunale Bauleitplanung festgesetzt werden. Das „Aufweichen“ der 10H-Regelung hat allerdings nicht zur Folge, dass sich am Schutzstatus der Bevölkerung im Wesentlichen etwas ändert. Nach wie vor gelten überall die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, das z. B. zulässige Grenzwerte für Schall- und Schattenimmissionen oder Bestimmungen zum Brandschutz regelt.

Als Windvorranggebiete werden Gebiete durch die Regionalplanung definiert, in denen der Ausbau der Windenergie Priorität besitzt. Dort ist dann z. B. der Bau einer Freiflächen-PV-Anlage nicht oder nur unter gewissen Auflagen genehmigungsfähig. Im Wind-an-Land-Gesetz ist festgehalten, dass in Deutschland bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung gestellt werden müssen. In unserer Planungsregion Oberfranken-West sind dies 1,8 %. In Windvorranggebieten gelten dann auch gewisse Erleichterungen im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Der Planungsverband Oberfranken-West hat das potenzielle Windvorranggebiet „Seußling-West“ 2024 in das Verfahren der Fortschreibung aufgenommen. Mit einer rechtskräftigen Ausweisung ist im November 2025 zu rechnen.

Der Regionalplan wird bewusst im Maßstab 1:100.000 verfasst. In diesem Maßstab ist eine flurstücksscharfe Abgrenzung von Flächen nicht möglich, so dass ein gewisser „Unschärfebereich“ entsteht. Wie weit dieser Unschärfebereich gefasst wird, hängt auch davon ab, welche naturräumlichen oder verwaltungstechnischen Grenzen sich dort befinden. Im Fall unserer Anlagenstandorte ist die zuständige Regierung von Oberfranken zu dem Ergebnis gekommen, dass alle Standorte dem geplanten Vorranggebiet zuzurechnen sind.

Gesundheitliche & soziale Aspekte

Als Infraschall wird Schall bezeichnet, dessen Frequenzbereich unterhalb von 20 Hertz liegt. Schall in diesem Bereich ist für den Menschen nicht hörbar. Nur bei relativ hohen Schalldruckpegeln ist er für den Menschen überhaupt wahrnehmbar. Infraschall kann grundsätzlich Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit, Effekte auf das Herz-Kreislaufsystem oder auch Benommenheit auslösen. Dies trifft allerdings nur auf Infraschall zu, der die Wahrnehmbarkeitsschwelle des Menschen auch tatsächlich überschreitet.

Im täglichen Leben sind wir ständig Infraschallquellen ausgesetzt: Wind, der durch die Bäume streicht, aber auch technische Geräte wie Kompressoren oder Kühlschränke erzeugen Infraschall. Für eine verhältnismäßig hohe „Belastung“ sorgt zum Beispiel die Fahrt in einem Auto.

Auch Windenergieanlagen produzieren solchen Infraschall. Dessen Pegel liegt aber schon bei Abständen von nur 250 m zur Anlage weit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle. Erst im Frühjahr 2021 hat sich gezeigt, dass eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die oft als Beleg für die Infraschall-Gefahr durch Windräder herangezogen wurde, wegen eines Rechenfehlers tausendfach überhöhte Werte enthält und wissenschaftlich nicht haltbar ist. Auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse kann also davon ausgegangen werden, dass Infraschall aus Windenergieanlagen keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellt. Ein Wissenschaftler der Universität Bayreuth hat sich übrigens sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und eigene Messungen erstellt. Auf dieser Seite finden Sie seine Ergebnisse.

Auch wenn es diesen belegbaren Zusammenhang zwischen dem von Windenergieanlagen emittierten Infraschall und gesundheitlichen Auswirkungen nicht gibt: Laut einer australischen Studie zum sogenannten „Nocebo-Effekt“ kann allerdings bereits die bloße Sorge um eine mögliche Nebenwirkung dazu führen, dass sich die Befürchtungen erfüllen und vermeintlichen Nebenwirkung eintritt.

Für Windenergieanlagen gelten die gleichen zulässigen Schallimmissionswerte wie für andere Anlagen. Sie werden im Rahmen des zwingend erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens festgelegt. Überschreitungen sind nicht zulässig und führen zu einer Verweigerung der Genehmigung.

Für den Anlagenbetrieb können z. B. Nachtabschaltungen vorgeschrieben werden, um die niedrigeren nächtlichen Lärmgrenzwerte einzuhalten. Planerisch können die Schalleinwirkungen auf Anwohner durch größere Abstände der Anlagen zu Wohngebäuden vermindert werden. Hierauf kann schon früh durch die Regionalplanung bzw. die Flächennutzungsplanung der Gemeinden Einfluss genommen werden.

Auch der Schattenwurf stellt eine Immission dar, die im Genehmigungsverfahren nach klaren Regeln zu prüfen ist: Für keinen Anwohner darf der Schattenwurf Maximalwerte von 30 Minuten täglich und 30 Stunden jährlich überschreiten. Die Einhaltung dieser Zeiten kann auch durch das Abstellen der Anlage gewährleistet werden. Die finanziellen Einbußen muss der Betreiber in Kauf nehmen. Andernfalls ist der Standort nicht genehmigungsfähig.

Bei der Untersuchung wird die theoretisch maximal mögliche Schattenwurfdauer zugrunde gelegt. Dabei wird z. B. die Bewölkung nicht berücksichtigt, weshalb die tatsächliche Schattenwurfdauer in der Praxis deutlich niedriger liegt. Durch eine sorgfältige Standortauswahl und Mindestabstände zur Bebauung lassen sich die Einwirkungen des Schattenwurfs auf Anwohner von Planungsbeginn an minimieren.

Die roten Flugsicherheitsleuchten von Windenergieanlagen sind je nach Topografie und Gebäudeausrichtung teils weithin sichtbar. Um die Lichtemissionen dieser sogenannten „Nachtbefeuerung“ möglichst gering zu halten, wurden in den letzten Jahren bedarfsgerechte Lösungen entwickelt, die inzwischen technisch umsetzbar sind und künftig beim Bau neuer Anlagen berücksichtigt werden müssen. Ein Passivradarsystem erkennt, ob überhaupt Flugzeuge in der Nähe sind. So können die Flugsicherheitsleuchten die meiste Zeit abgeschaltet bleiben.

Seit Januar 2025 ist die sog. BNK verpflichtend und Voraussetzung für die Betriebserlaubnis jeder Windenergieanlage.

Ökologische Aspekte

Im Jahr 2024 wurden umfangreiche Untersuchungen durch das Umweltbüro TNL Umweltplanung aus Buttenheim durchgeführt. Kartiert wurden u.a. Groß- und Greifvögel, Brutvögel oder geschützte Arten wie Zauneidechsen oder Hausmäuse. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie mögliche Schutzmaßnahmen werden nun der unteren Naturschutzbehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens vorgelegt und durch diese bewertet. 

Wie andere Technologien stellen auch Windräder einen Eingriff in die Natur dar, der mit einer Gefährdung von Fledermäusen und Vögeln verbunden sein kann. Um diese Tiere zu schützen, werden die potenziellen Standorte für Windenergieanlagen schon in der Planungsphase genauestens überprüft. Im Genehmigungsprozess muss nachgewiesen werden, dass dem Schutz gefährdeter und geschützter Arten Rechnung getragen wird. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, dass bestimmte Gebiete grundsätzlich gemieden werden. Weitere Maßnahmen wären die Errichtung attraktiver Ausweichhabitate oder ereignisabhängige Betriebseinschränkungen (Mahdabschaltung). Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, müssen vom Windparkbetreiber jährlich große Summen in sog. Artenschutzfonds eingezahlt werden.

Die Steigerung der Nabenhöhen bei modernen Anlagen kann die Gefahr vermindern, dass Vögel und Fledermäuse zu Tode kommen, da viele Arten nicht in den damit erreichten Höhen fliegen. Zu Zeiten hoher Flugaktivität kann die Anlage vorübergehend anhand festgelegter Abschaltintervalle außer Betrieb gesetzt werden. Außerdem sind Fledermaus-Detektoren im Einsatz, die Flugbewegungen über eine spezielle Annäherungssensorik erfassen, Anlagen können dann der Situation entsprechend gedrosselt werden.

Wichtig: Die Gefährdung durch Windräder steht in keinem Verhältnis zur Bedrohung von Vögeln durch Gebäude (v.a. Fenster, Glasfassaden), Straßenverkehr oder Freileitungen. Trotzdem muss alles dafür getan werden, Kollisionen mit Windrädern zu vermeiden.

Moderne Windenergieanlagen amortisieren sich energetisch je nach Standort und Bauweise bereits nach drei bis sechs Monaten. Nach dieser Zeit haben sie so viel Energie produziert, wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung an Energie aufgewendet werden muss.

Ähnlich kurz ist die Zeit, die ein Windrad für die Kompensation der bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung entstehenden Treibhausgas-Emissionen benötigt: Auch hier geht man von etwa drei bis acht Monaten aus.

Der rückstandslose Rückbau der Windenergieanlagen wird weit vor der Inbetriebnahme der Anlagen geregelt. So ist zum Beispiel eine Rückbauverpflichtung fester Bestandteil der Pachtverträge mit den Grundstückseigentümern. Hinzu kommt, dass der Rückbau inkl. Berechnung der Rückbaukosten in der Baugenehmigung nach BImSchG festgehalten ist. Auf Grundlage der berechneten Kosten + regelmäßiger Aktualisierungen muss der Antragsteller bei der Genehmigungsbehörde eine Bürgschaft in voller Höhe der kalkulierten Rückbaukosten hinterlegen. So wird gewährleistet, dass im Falle einer Insolvenz nicht der Grundstückseigentümer oder die Allgemeinheit auf den Rückbaukosten sitzen bleiben.

Übrigens: Das (Teller-)Fundament der geplanten Anlagen hat einen Durchmesser von ca. 29 m und eine Tiefe von ca. 4 m.

Aktuell kommt es immer häufiger dazu, dass Windrädern ein zweites Leben geschenkt wird und die Komponenten an anderer Stelle wieder zum Einsatz kommen. Der folgende Beitrag auf arte ist in diesem Zusammenhang sehenswert: https://www.youtube.com/watch?v=BaHtXfccDfk&t=1s&ab_channel=ARTEde

Für fast alle in den Komponenten eines Windrads verwendeten Materialien bestehen geeignete Recyclingverfahren. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Beton (Fundament und, je nach Bauweise, Turm), Stahl (Turm) sowie zu einem geringen Anteil um weitere Metalle, z. B. Kupfer oder Aluminium (Generator und Anlagenelektronik). Die für die Gondel und Rotorblätter eingesetzten Verbundwerkstoffe aus (Glas- oder Kohle)Fasern und Kunstharzen werden auf Grund des derzeit geringen Aufkommens meist thermisch verwertet, zum Beispiel in der Zementherstellung. An hochwertigen Recyclingmöglichkeiten für die Verbundwerkstoffe wird derzeit intensiv geforscht. Mit zunehmenden Mengen durch außer Betrieb gehende Anlagen ist langfristig mit wirtschaftlichen und ökologischen Recyclingwegen zu rechnen. Die derzeitigen Recyclingquoten von Windenergieanlagen können bereits bei 80 bis 90 Prozent liegen. Der Bayerische Rundfunk hat zu dem Thema kürzlich einen interessanten Beitrag ausgestrahlt und kann hier https://www.youtube.com/watch?v=nZGTtULccQE&ab_channel=BR24 angesehen werden.

Genaue Angaben gibt es für den von uns geplanten Anlagentyp nicht. Einige wissenschaftliche Studien haben sich aber bereits mit der Thematik befasst, so dass man bei unseren Anlagen von einem Abrieb je WEA von 100-200 g pro Jahr aus gehen kann. Zum Vergleich: Eine PkW-Reifen erzeugt pro Jahr ca. 1-1,5 kg Abrieb. 

Studie der Technischen Universität Dänemark
Studie des Frauenhofer UMSICHT Instituts

Technische Aspekte

Die Gemeinde Altendorf ist mit dem Anlagentyp E-175 EP5 E2 in das Genehmigungsverfahren gegangen. Die Anlage hat eine Nabenhöhe von 175 m und einen Rotordurchmesser von 175 m. In Summe ist die Anlage also von Boden bis Rotorspitze 262,5 m hoch. Die Nennleistung beträgt 7 MW.

Ein abschließende Aussage zum Netzverknüpfungspunkt gibt es vom Netzbetreiber Bayernwerk aktuell noch nicht. Grundsätzlich verfügen wir jedoch in der Region über eine gute Infrastruktur. An der Staatsstraße zwischen Altendorf und Neuses (Markt Eggolsheim) liegt ein relativ großes Umspannwerk. Zudem führt eine 110-kV-Hochspannungsleitung unmittelbar südlich und westlich an dem Plangebiet vorbei, so dass der Bau und Anschluss eines eigenen Umspannwerks zu realisieren sein müsste.

Wirtschaftliche Aspekte

Die Gemeinde Altendorf hat sich dazu entschlossen, das Projekt von A bis Z auf eigene Rechnung zu entwickeln. Sobald das Projekt von der Planungsphase in die Phase der Realisierung eintritt, sollen die Bürger die Möglichkeit bekommen, in das Projekt einzusteigen. Dabei möchte die Gemeinde 51 % der Betreibergesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG selbst halten und 49 % für den Erwerb durch die Bürger frei geben. Es ist geplant, dass jeder Bürger einen Anteil von min. 5000 € bis max. 50.000 € erwerben kann. Die Bürger werden damit gleichgestellte Miteigentümer des Windparks. Aktuell wird noch geprüft, ob eine Co-Finanzierung des Projektes durch festverzinste Nachrangdarlehen eine Option ist. 

Der Ertrag der Anlagen ist abhängig von der Nennleistung und den sogenannten „Volllaststunden“, die sich ein Windrad dreht. Im geplanten Vorranggebiet herrschen mittlere Windgeschwindigkeiten von 6,0-6,2 m/s in 160 m über Gelände. Das sind gute Voraussetzungen.

Bei einer installierten Nennleistung von ca. 7 MW pro Anlage lassen sich an den geplanten Standorten 10-12 Mio. kWh pro Anlage und Jahr erzeugen.

Der durchschnittliche Stromverbrauch eines deutschen Haushalts beträgt ca. 3.000 kWh/a. Rechnerisch könnten also rund 3.000-4.000 Haushalte versorgt werden – schon durch eine einzige moderne Anlage!

Die Stromgestehungskosten für Windenergieanlagen an Land liegen mittlerweile nur noch bei 3,99 bis 8,23 ct/kWh. Sie können also bereits sehr gut mit fossilen Kraftwerken konkurrieren, deren Stromgestehungskosten derzeit meist zwischen 4,59 und 9,96 ct/kWh liegen. Insbesondere im Hinblick auf die stetig steigenden Kosten für konventionelle Energieträger (auch durch den steigenden CO2-Preis) kann die Windenergie zusammen mit anderen Erneuerbaren Energien wie Photovoltaik eine preisstabile und klimafreundliche Stromversorgung gewährleisten.

Erneuerbare sind also konkurrenzlos günstig geworden – trotzdem sind die Strompreise für Verbraucher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dieser paradoxe Effekt hat zwei Ursachen, nämlich das grenzkostenorientierte Strommarktmodell (das teuerste Kraftwerk bestimmt den Börsenpreis) und angestiegene Netzentgelte. Je mehr erneuerbare Energie im Netz verfügbar ist, desto seltener müssen teure Gaskraftwerke angeworfen werden.

Die Gemeinde Altendorf hat die Option eines vergünstigten, regionalen Stromtarifs geprüft. Die Praxis der letzten Jahre zeigt jedoch, dass es kleinen Bürgerprojekten aufgrund regulatorisches Vorgaben nur unter immensem finanziellem Aufwand und Risiko möglich ist, solch einen Tarif anzubieten. Wir sind der Meinung, dass durch die Beteiligung der Gemeinde (Summe aller Bürger) und die geplante Bürgerbeteiligung sinnvoller an den Erlösen des Windparks partizipiert werden kann.

Die Angst vor einem möglichen Wertverlust von Grundstücken in der Umgebung von Windenergieanlagen ist in der Regel unbegründet. Die Höhe eines solchen Verlusts ist deshalb auch nicht pauschal zu beziffern. Die Ursache hierfür liegt zum Großteil in der subjektiven Wahrnehmung der Windräder und der sie umgebenden Landschaft. Sind bereits Windräder in das Landschaftsbild integriert, so empfinden Anwohner oder potenzielle Käufer dies als weniger oder gar nicht störend. Dies spiegelt sich etwa auch in Erfahrungen aus Süddeutschland wider, wo sich die Immobilienpreise wenige Jahre nach der Errichtung von Windparks wieder auf dem ursprünglichen Niveau eingependelt haben.

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat 2019 eine Studie zu dem Thema veröffentlicht. Mit dem Ergebnis, dass im Durchschnitt innerhalb von 1000 m ein Wertverlust von bis zu 7,1 % entsteht. In ländlichen Regionen sind die negativen Effekte eher stärker, während in Ballungsräumen kaum ein Effekt messbar ist. Bei solchen Untersuchungen ist es jedoch immer schwierig einen Einflussfaktor (Windräder) isoliert zu betrachten. 

Hier zu Studie: http://www.rwi-essen.de/fileadmin/press_import/media/content/pages/publikationen/ruhr-economic-papers/rep_18_791.pdf

Viele junge Menschen vertreten sogar die Ansicht, dass Windenergieanlagen in der Landschaft Ausdruck des ökosozialen Fortschritts, der regionalen Wertschöpfung sowie einer nachhaltigen Gesellschaft und damit positiv zu bewerten sind.

Quellen & weiterführende Informationen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2025): Themenplattform Windenergie.

https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/themenplattform_windenergie

C.A.R.M.E.N. e.V., Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (2020): Akzeptanz für Windkraft. Eine Argumentationshilfe.

https://www.carmen-ev.de/wp-content/uploads/2024/09/Akzeptanz-fuer-die-Windenergie_2024.pdf

Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme ISE (Hrsg.) (2024): Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien.

https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2024_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Fragen und Antworten zu Windenergie und Schall.

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie-und-schall

Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE): Forschungsergebnisse zur Vereinbarkeit von Ökologie und Energiewende.

https://www.naturschutz-energiewende.de

New European Wind Atlas.

https://map.neweuropeanwindatlas.eu/

Kontakt

Falls Sie konkrete Fragen zu unserem Projekt haben, erreichen Sie uns unter dem folgenden Kontakt:

Gemeinde Altendorf

Jurastraße 1
96146 Altendorf

09545/ 44 33-0
poststelle@altendorf-gemeinde.de